Seit mehr als zwei Jahren bohrt der Lerchenberger Hartmut Rencker (FREIE WÄHLER Mainz) an einem dicken Brett, nämlich einem vertuschten Luftzwischenfall. Jetzt konnte er endlich erreichen, dass die Staatsanwaltschaft Mainz damit begonnen hat, nach Ursachen, Hintergründen und Verantwortlichen zu suchen.
Am 4. Juli 2012 um 14:06 Uhr überquerte eine Boeing 738 der Egyptair von Kairo kommend die Gemeinde Ober-Olm im Sinkflug mit einem Bodenabstand von gerade noch 330 m. Bei Beibehaltung des Sinkwinkels wäre es im Bereich Frankenhöhe zu einem Crash gekommen. Durch Hochziehen auf ca. 1000 m NN konnte ein Bruch gerade noch abgewendet werden. Nach neuem, mehrfach korrigiertem Sinkflug wurde dann die Landebahn erreicht. Der Vorfall wurde seinerzeit von Rencker an die Medien sowie an die Aufsichtsbehörden gemeldet. Die AZ berichtete am 21.8.2012.
Die deutschen Behörden lehnten zunächst unter Aufbietung aller Formalien und Verfahrensfragen eine Aufklärung ab. So mochte die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BfU) keinen Klärungsbedarf sehen, offenbar weil nach der Luftverkehrsordnung die Sicherheitsmindestflughöhe lediglich 300 m (1.000 Fuß) beträgt und bei Landungen unterschritten werden darf. Wo aber beginnt die Landung? Schon im Raum Bad Kreuznach? Also Narrenfreiheit über ganz Rheinhessen?
Zu einer nicht besseren Erkenntnis gelangte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, das die Sache “zuständigkeitshalber” an Ägypten abgab. Erst auf beharrliches Nachfragen ist Rencker ein Schreiben des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung vom 30.6.2014 zugegangen, das sich auffällig bedeckt hält:
“Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Sie über etwaige Sanktionen der Zivilen Luftfahrtbehörde in Ägypten gegen den Luftfahrzeugführer nicht weiter informieren kann…..Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hat das relevante Flugereignis nicht als schwere Störung des Luftverkehrs eingestuft…..bitte ich Sie, von weiteren Sachstandsanfragen und Auskunftsersuchen zum Abschluss des initiierten Verfahrens Abstand zu nehmen”.
Der vertuschte Luftzwischenfall, kann nur wenige Ursachen haben wie:
1. menschliches Versagen der Piloten
2. Vorfall im Cockpit durch Fremdeinwirkung
3. menschliches Versagen der Flugsicherung, möglicherweise durch Unterbesetzung
4. Ausweichen vor einem Lufthindernis, z.B. Großvögel
5. technische Probleme im Flugzeug wie z.B. falsch eingestellter Höhenmesser
6. technische Probleme bei der Flugsicherung
Die Interessenlage von Fraport scheint es zu gebieten, die Sache unter den Teppich zu kehren. Denn es ist ja gerade noch mal gut gegangen. Es bleibt abzuwarten, ob die Mainzer Staatsanwaltschaft etwas herausfinden darf und wird. Denn Luftzwischenfälle sind leider fast an der Tagesordnung. Nur dank tüchtiger Fluglotsen konnten alle grenzwertigen Situationen bisher aufgefangen werden, oft genug ganz knapp. Immerhin wurde ein Vorfall am 13.12.2011 (Hinterherflug im Wirbelschleppeneinfluss) als gefährlich eingestuft und führte zu Auflagen, die aber kaum eingehalten werden. „Wie lange geht das noch gut in unserm überlasteten und völlig verknoteten Luftraum“? fragt sich Kurt Mehler, der als Stadtrat die Freien Wähler Mainz vertritt