In den Jahren 2010 bis 2012 haben die Stadtwerke Mainz überhöhte Trinkwasserpreise von ihren Kunden erhoben. Diese Feststellung des Bundeskartellamts hatte das Oberlandesgericht in Koblenz in einem Urteil vom 23. August 2018 bestätigt. Nun strebt ein Anwalt aus Mainz eine Pool-Klage gegenüber den Stadtwerken Mainz AG an. Dazu äußert sich der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler-Gemeinschaft (FW-G), Kurt Mehler:
„Wir freuen uns über diese anwaltliche Initiative, da sie die Rechte der Mainzerinnen und Mainzer gegenüber einem übermächtig erscheinenden Gegner laut vorbringt. Es gibt berechtigte Zweifel am Verjährungs-Argument der Stadtwerke. Somit ist es im Sinne der Bürgernähe und der Transparenz geboten, das David-Goliath-Verhältnis zwischen Trinkwasserkunden und marktbeherrschendem Anbieter anzufechten“, erklärt Kurt Mehler.
„Auch wir als Stadtratsfraktion werden Goliath auf den Zahn fühlen: Wie schätzt die Stadt das Verjährungsargument ein? Wird sie auf eine Rückzahlung der überhöhten Preise drängen? Und wohin ist das zu viel gezahlte Geld genau geflossen? Darauf verlangen wir zum kommenden Stadtrat am 21. November Antworten“, so Mehler abschließend.