Freie Wähler fordern eine neue Hauptfeststellung des Einheitswertes bevor Grundsteuer angehoben wird

Gerhard WenderothDie von der ADD geforderte und von OB Beutel sowie Bürgermeister Beck wieder ins Gespräch gebrachte Erhöhung der Grundsteuer B auf 480 Punkte dürfte unausweichlich sein, zumal Mainz mit Ausnahme des reichen Ingelheim keineswegs in der Oberkasse angesiedelt ist. Alle vergleichbaren Städte liegen längst in der diskutierten Größenordnung. Lediglich das reiche Ingelheim liegt extrem niedrig und das verschuldete Rüsselsheim verlangt mehr als das Doppelte von Mainz. An dieser Realität führt kein Weg vorbei, so der sich für die Freien Wähler einsetzende Lerchenberger Freidenker Hartmut Rencker. Vor einer Erhöhung des Hebesatzes bedarf es aber einer Hauptfeststellung des Einheitswertes, die gesetzlich eigentlich alle 6 Jahre erfolgen sollte, wegen des hohen Aufwandes aber zuletzt zum 1. Januar 1964 erfolgte. Daher liegt der Einheitswert von alten Immobilien zurzeit weit unter dem realen Wert der Immobilien, so das es zu erheblichen Ungleichbehandlung bei der Grundsteuer kommt, so Gerhard Wenderoth, Vorsitzender der Freien Wähler Mainz. Wenn man diese durchführen würde, könnte man auf eine Erhöhung ganz oder teilweise verzichten so Wenderoth.

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