In den Jahren 2010 bis 2012 haben die Stadtwerke Mainz überhöhte Trinkwasserpreise von ihren Kunden erhoben. Diese Feststellung des Bundeskartellamts hatte das Oberlandesgericht in Koblenz in einem Urteil vom 23. August 2018 bestätigt. Die Freie Wähler-Gemeinschaft wird dem Thema im Stadtrat weiter nachgehen. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Kurt Mehler:
„Diese Abzocke schreit zum Himmel. Jahrelang kassieren die Stadtwerke Mainz bei ihren

Kurt Mehler (Stadtrat)
Kunden rigoros ab. Jetzt schiebt der Vorstandsvorsitzende das Zauberwort der Verjährung vor und inszeniert sich sogar als Opfer, das sich bei einer Ausbezahlung „strafbar“ und „persönlich haftbar“ machen würde.
Das ist nicht nur sachlich unzutreffend, sondern geradezu unverschämt. Der Rückzahlung rechtswidriger Erlöse an die Trinkwasserkunden stehen keine rechtlichen Hinderungsgründe im Weg. Dies ist eine rein politische Entscheidung und keine juristische. Letzteres versuchen die Stadtwerke offenbar den geprellten Trinkwasserkunden vorzuspiegeln. Wir werden dieser Sache nachgehen und eine entsprechende Initiative im Novemberplenum des Stadtrates einbringen“, so Mehler.
Die Kunden der Mainzer Stadtwerke haben einen unverjährten Herausgabeanspruch zur Erlösabschöpfung bis 2022. Dass ein solcher Herausgabeanspruch nach § 852 Satz 1 BGB fortbesteht, entspricht ständiger Rechtsprechung. Zudem würde der Verzicht auf die Verjährungseinrede seitens des Vorstands der Stadtwerke Mainz diesen nicht schadensersatzpflichtig machen, da die Stadt Mainz Alleingesellschafter der Stadtwerke Mainz ist. Würde die Stadt Mainz dem Verzicht zustimmten, könnten keine Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand geltend gemacht werden.
Die Abzocker werde ich vor den Richter schleppen