Anfrage: Kosten des Partnerschaftsbesuches in Zagreb

Anfrage zur Stadtratssitzung am 29.11.17

Die AZ berichtete darüber, dass OB Ebling mit einer Delegation die Mainzer Partnerstadt Zagreb besuchte.

Für internationale Beziehungen, für Gäste des Oberbürgermeisters und der Verwaltung, Stadtführungen, Dolmetscher, Miete für Hospitanten, für Bewirtungen durch das Protokoll bei OB-TermMainz Rhein Ufer Rathaus Dominen, externen Veranstaltungen im Rahmen der Städtepartnerschaften und sonstigen internationalen Beziehungen wurden im Haushaltsplan 2017 und 2018 jeweils 10.950 € in Ansatz gebracht. Für sonstige laufende Aufwendungen stehen jeweils 8.200 € laut Haushaltsplan zur Verfügung. Die Erläuterungen und Haushaltsvermerke enthalten eine Hinweis, dass davon 3.000 € für Reisekosten  und 2.900 € für Beiträge an Vereine für internationale Beziehungen vorgesehen sind.

Wir fragen an:

  1. Welche Kosten sind der Stadt dadurch tatsächlich entstanden?
  2. Welche Ausgaben sind auf dem Titel „Städtepartnerschaften/Internationale Beziehungen“ durch Partnerschaftsbesuche in den Jahren 2015-2016-2017 tatsächlich geleistet worden und zu welchem Anlass?
  3. Vom Stadtrat nahmen aktuell jeweils 1 Mitglied der CDU-Fraktion (Herr Schönig) und der SPD-Fraktion (Frau Gill-Gers) an der Fahrt nach Zagreb teil. Warum wurden die übrigen Fraktionen nicht angefragt? Nach welchen Richtlinien oder Vorgaben richtet sich die Auswahl der Teilnehmer, welche Fraktionen können teilnehmen oder ist die Entscheidung alleine in das Ermessen des OB gestellt? Wo wurden diese Kosten in welcher Höhe verbucht?
  4. Im Haushaltsplan ist eine Restsumme vorgesehen. Für welchen Zweck und wie bzw. wofür wurde die Restsumme im Jahr 2016 und 2017 verausgabt?
  5. Wieviel Beschäftigte der Stadt arbeiten in diesem Aufgabengebiet (Personalaufwendung 2017: 112.098 €)?
  6. Im Haushaltsjahr 2016 wurden einschließlich Nachträgen 159.391 € in Ansatz gebracht und verausgabt. Im Hinblick auf die Höhe der Gesamtschulden der Stadt stellt sich die Frage, ob diese Kosten als „Freiwillige Leistung“  (und nicht als Pflichtleistung) der Stadt zu bewerten sind. Wie beurteilt die Kommunalaufsicht diese Fragestellung?

 

Dieser Beitrag wurde unter Mainz, Wirtschaft abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert